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   VG Magdeburg, 20.01.2015 - 4 A 111/14   

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VG Magdeburg, 20.01.2015 - 4 A 111/14 (https://dejure.org/2015,9163)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 20.01.2015 - 4 A 111/14 (https://dejure.org/2015,9163)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 20. Januar 2015 - 4 A 111/14 (https://dejure.org/2015,9163)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.10.2009 - 3 L 22/08

    Kosten des Widerspruchsverfahrens

    Auszug aus VG Magdeburg, 20.01.2015 - 4 A 111/14
    Ob der der Kostenfestsetzung zu Grunde liegende Widerspruchsbescheid rechtmäßig ist, mithin der Widerspruch der Klägerin zu Recht oder Unrecht erfolglos geblieben ist, ist nach dem Wortlaut des § 13 Abs. 2 Satz 1 VwKostG LSA, der auf die Tatsache der "Erfolglosigkeit" des Widerspruches und nicht auf die Rechtmäßigkeit der Widerspruchsentscheidung abstellt, nicht entscheidend (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 15.10.2009, Az. 3 L 22/08, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 03.02.1984, Az. 3 B 1037/83, beide: juris).

    Aus diesem Regelungszusammenhang folgt, dass die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit des Widerspruchsbescheides und damit auch der Ausgangsentscheidung für die Erhebung der Widerspruchsgebühr grundsätzlich unerheblich ist und rechtliche Auswirkungen in diesem Bereich nicht bei der Gebührenfestsetzung, sondern bei der Frage nach dem Bestehen eines Zurückzahlungsanspruches des Kostenschuldners zu berücksichtigen sind (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 15.10.2009, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.01.2012 - 2 L 124/09

    Aktivlegitimation einer GbB im Windkraftanlagenstreit; Artenschutz

    Auszug aus VG Magdeburg, 20.01.2015 - 4 A 111/14
    Die hiergegen gerichtete Berufung wurde durch das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt mit Beschluss vom 19. Januar 2012 (Az. 2 L 124/09) zurückgewiesen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.1984 - 3 B 1037/83
    Auszug aus VG Magdeburg, 20.01.2015 - 4 A 111/14
    Ob der der Kostenfestsetzung zu Grunde liegende Widerspruchsbescheid rechtmäßig ist, mithin der Widerspruch der Klägerin zu Recht oder Unrecht erfolglos geblieben ist, ist nach dem Wortlaut des § 13 Abs. 2 Satz 1 VwKostG LSA, der auf die Tatsache der "Erfolglosigkeit" des Widerspruches und nicht auf die Rechtmäßigkeit der Widerspruchsentscheidung abstellt, nicht entscheidend (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 15.10.2009, Az. 3 L 22/08, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 03.02.1984, Az. 3 B 1037/83, beide: juris).
  • VG Köln, 25.04.2001 - 25 L 835/01

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen einen Kostenbescheid für die Nachzulassung eines

    Auszug aus VG Magdeburg, 20.01.2015 - 4 A 111/14
    § 9 Abs. 3 S. 1 VwKostG LSA a. F. enthält nach Ansicht des Gerichts das ungeschriebene Tatbestandsmerkmal, dass sich der Rechtsbehelf gegen den durch Kostenbescheid festgesetzten Kostenanspruch richten muss (vgl. VG Magdeburg, U. v. 28. Dezember 2011, Az. 2 A 85/11 MD; offen gelassen von VG Dessau, U. v. 10.05.2006 - 1 A 454/05 - und VG Köln, B. v. 25.04.2001 - 25 L 835/01).
  • VG Dessau, 10.05.2006 - 1 A 454/05
    Auszug aus VG Magdeburg, 20.01.2015 - 4 A 111/14
    § 9 Abs. 3 S. 1 VwKostG LSA a. F. enthält nach Ansicht des Gerichts das ungeschriebene Tatbestandsmerkmal, dass sich der Rechtsbehelf gegen den durch Kostenbescheid festgesetzten Kostenanspruch richten muss (vgl. VG Magdeburg, U. v. 28. Dezember 2011, Az. 2 A 85/11 MD; offen gelassen von VG Dessau, U. v. 10.05.2006 - 1 A 454/05 - und VG Köln, B. v. 25.04.2001 - 25 L 835/01).
  • VG Magdeburg, 28.03.2024 - 4 A 106/22

    Abbruchanordnung, Festsetzung der Ersatzvornahme, Kostengrundentscheidungen zur

    § 9 Abs. 5 VwKostG LSA stellt zwar keine Unterbrechung oder Hemmung der Verjährung dar, verlagert aber das Ende der Verjährung im Wege der Verjährungsablaufhemmung auf einen vorhersehbaren und bestimmbaren Zeitraum nach Beendigung des Anfechtungsverfahrens der Kostenentscheidung, um einerseits der Behörde einen genügenden Zeitraum zuzubilligen, in welchem es ihr zumutbar ist, die Kostenfestsetzung zu erlassen, zum anderen dem Kostenschuldner zeitnah Rechtssicherheit zu geben (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19. Januar 2017 - 2 L 2/16 -, juris, Rn. 10; VG C-Stadt, Urteil vom 9. September 2021 - 3 A 46/20 MD -, juris, Rn. 17; Urteil vom 20. Januar 2015 - 4 A 111/14 MD -, juris, Rn. 21 f.).

    Dies stellt den Zeitraum dar, in welchem die Behörde zur Kostenfestsetzung berechtigt ist (vgl. VG C-Stadt, Urteil vom 9. September 2021 - 3 A 46/20 MD -, juris, Rn. 17; Urteil vom 20. Januar 2015 - 4 A 111/14 MD -, juris, Rn. 21 f.).

  • VG Halle, 17.11.2015 - 6 A 187/13

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Widerspruchsgebühren

    (vgl. hierzu OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15. Oktober 2009, 3 L 22/08, juris; vgl. hierzu auch VG Magdeburg, Urteil vom 24. April 2012, 7 A 69/11, juris, Urteil vom 20. Januar 2015, 4 A 111/14, juris).

    § 9 Abs. 3 Satz 1 VwKostG LSA a.F. enthält dabei nach Ansicht des Gerichts das unbeschriebene Tatbestandsmerkmal, dass sich der Rechtsbehelf gegen den durch Kostenbescheid festgesetzten Kostenanspruch richten muss (vgl. hierzu auch VG Magdeburg, Urteil vom 20. Januar 2015, 4 A 111/14, juris, m.w.N.).

  • VG Magdeburg, 22.08.2023 - 4 A 129/21

    Kostenfestsetzung für einen Ablehnungsbescheid

    Auch nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 20.01.2015 (- 4 A 111/14 -, juris) sowie des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 23.03.2017 (- L 8 AY 40/13 -, juris) setze eine schriftliche Zahlungsaufforderung im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 1 VwKostG LSA eine "vorherige Kostenfestsetzung" voraus.

    Soweit die Kammer mit Urteil vom 20.01.2015 (- 4 A 111/14 -, juris) entschieden hat, dass die in § 9 Abs. 3 in Satz 1 VwKostG LSA a. F. aufgeführten Tatbestände der Verjährungsunterbrechung (Zahlungsaufforderung, Stundung und Rechtsbehelfe) eine "vorherige Kostenfestsetzung" durch Verwaltungsakt voraussetzen, hält die Kammer an dieser Rechtsprechung jedenfalls für die aktuelle Fassung des § 9 Abs. 3 VwKostG LSA nicht mehr fest.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.04.2017 - L 8 AY 40/13

    Widerspruch im Bereich des AsylbLG; Kostenerhebung; Rechtsbehelf gegen den durch

    Ein Rechtsbehelf i.S. des § 8 Abs. 3 S. 1 NVwKostG kann ausschließlich ein Rechtsbehelf gegen den durch Kostenbescheid festgesetzten Kostenanspruch sein (so auch zu der vergleichbaren Vorschrift des § 6 Abs. 1 des Verwaltungskostengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt im Ergebnis VG Magdeburg Urteil vom 20. Januar 2015 - 4 A 111/14 - juris Rn. 19 m.w.N., welches ein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal annimmt).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2017 - L 8 AY 40/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Berufung - Rechtsschutzbedürfnis

    Ein Rechtsbehelf i.S. des § 8 Abs. 3 S. 1 NVwKostG kann ausschließlich ein Rechtsbehelf gegen den durch Kostenbescheid festgesetzten Kostenanspruch sein (so auch zu der vergleichbaren Vorschrift des § 6 Abs. 1 des Verwaltungskostengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt im Ergebnis VG Magdeburg Urteil vom 20. Januar 2015 - 4 A 111/14 - juris Rn. 19 m.w.N., welches ein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal annimmt).
  • VG Magdeburg, 09.09.2021 - 3 A 46/20

    Verjährung eines Kostenbescheides nach bestandskräftiger Kostengrundentscheidung

    Die 4. Kammer des VG Magdeburg hat in dem Urteil vom 20.01.2015 (4 A 111/14; juris) zur Anwendbarkeit des ab 2010 neu gefassten § 9 VwKostG überzeugend ausgeführt:.
  • VG Magdeburg, 23.04.2020 - 3 A 74/19

    Anfechtung eines Kostenbescheides

    Die 4. Kammer des VG Magdeburg hat in dem Urteil vom 20.01.2015 (4 A 111/14; juris) zur Anwendbarkeit des ab 2010 neu gefassten § 9 VwKostG überzeugend ausgeführt:.
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